Ambulante Hilfen
Ansprechpartnerin
Frau Susanne Reisch76870 Kandel Mobil: 0162-4333197
Ambulante Hilfen - unsere Angebote im Detail
Was ist ambulante Jugendhilfe?
Unter ambulanter Kinder- und Jugendhilfe werden alle Leistungen und Aufgaben öffentlicher und freier Träger zusammengefasst. Grundlegend ist es Aufgabe der Jugendhilfe die jungen Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern. Weiterhin soll sie dazu beitragen Benachteiligungen zu vermeiden und/oder abzubauen und die Eltern bzw. Sorgeberechtigten bei der Erziehung beraten und unterstützen.
Sozialpädagogische Familienhilfe gem. §31 SGB VIII i.V. mit §27
Unterstützung, Begleitung und Beratung der Eltern/des Sorgeberechtigten bei der Ausübung der elterlichen Sorge
Ziel: Unterstützung der Familie in unterschiedlichen Bereichen:
- Verbesserung der Eltern-Kind-Beziehung
- Gemeinsam an der Erziehungskompetenz arbeiten
- Kommunikationsstörungen im familiären System aufklären
- Themenbearbeitung: Trennung/Scheidung der Eltern oder Patchwork Familie
- Bearbeitung von Rollenkonflikten innerhalb des familiären Systems
- Bewältigungsstrategien zur Konfliktlösung finden
- In aktuellen Lebenskrisen durch Tod, Krankheit oder Behinderung eines Familienmitgliedes
- Wegen Psychischer Instabilität oder Erkrankung eines Elternteils
- Gemeinsame Erarbeitung einer Alltagsstruktur
Diagnostik der familiären Situation und Ausarbeitung einer schriftlichen Empfehlung und/oder Prognose
Ziele:
- Zur Klärung der aktuellen familiären Situation und deren Hintergründe für Konfliktsituationen
- Zur Abklärung welcher Aufenthaltsort dem Kindeswohl gerecht wird und ggf. unter welchen Bedingungen
Die Dauer des Clearings richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalles. Eine zeitliche Befristung wird mit dem Jugendamt vereinbart.
Zum Abschluss des Clearing wird ein ausführlicher Bericht für das Jugendamt erstellt.
Begleitete Elternschaft gem. § 31 SGB VIII
Unterstützung der Eltern/des Sorgeberechtigten mit kognitiver, körperlicher oder gesundheitlicher Einschränkung
Ziele:
- Hauswirtschaftliche Unterstützung
- Alltagsstruktur erarbeiten
- Betreuung, Versorgung und Pflege von Kleinkindern
- Unterstützung im Haushalt auch durch Nichtfachkräfte
- Unterstützung der Eltern in ihrer Elternrolle
Elternassistenz gem. § 78 Abs. 3 SGB IX
Unterstützung der Eltern/des Sorgeberechtigten, die/der eine Behinderung haben/hat bei der Pflege und Erziehung des Kindes
Ziele:
- Hauswirtschaftliche Unterstützung
- Unterstützung im Haushalt auch durch Nichtfachkräfte
- Unterstützung der Eltern in ihrer Elternrolle
- Gemeinsame Erarbeitung von Alltagshilfen
- Unterstützung der Eltern bei der Versorgung, Pflege und Betreuung ihres/r Kindes/r
Erziehungsbeistandschaften gem. §30 SGB VIII i.V. mit §41
EZB für Kinder und Jugendliche
Ergänzende Begleitung und Unterstützung des jungen Menschen in bestimmten Lebensbereichen, wegen unzureichender Förderung, Betreuung und/oder Versorgung des Kindes durch die Eltern/Sorgeberechtigten
Ziele:
- Sicherstellung der Förderung, Betreuung und Versorgung des Kindes
- Ergänzende Unterstützung und Begleitung des Kindes unter Beachtung des Kindeswohl
- Unterstützung des Kindes/Jugendlichen bei psychisch oder suchterkrankten Eltern
- Unterstützung des Kindes bei Auffällligkeiten im Sozialverhalten wie z.B. Isolation, Weglaufen, Aggressivität, Drogen-Alkoholkonsum, Delinquenz
- Unterstützung des Kindes bei Entwicklungsauffälligkeiten oder seelischen Problemen wie z.B. suizidale Tendenzen, Ängste, Zwänge, Entwicklungsrückstand
- Belastung des Kindes durch familiäre Konflikte wie z.B. Partnerkonflikte, Trennung und Scheidung, Umgangsstreitigkeiten
- Unterstützung des Kindes bei schulische Probleme wie z.B. Schwänzen, Hochbegabung, ADHS, Schwierigkeiten mit der Leistungsanforderung
EZB für Jugendliche und junge Volljährige
Unterstützung des jungen Menschen zur Führung beim eigenständigen Wohnen,
Hilfe zur Selbsthilfe
Ziele:
- Erkennen von persönlichen und sozialen Problemen
- Findung und Nutzung von eigenen Ressourcen
- Stabilisierung und Stärkung der Persönlichkeit
- Langfristige Wohnmöglichkeit finden
- Verinnerlichung von lebenspraktischen Hilfen
- Unterstützung und Anleitung z.B. bei den Themen: Umgang mit Geld, Behördengänge, Schriftverkehr, Vertragsrecht etc.
Begleitete Umgänge gem. §18 Ab. 1 und 3 SGBVIII
Begleitete Umgänge mit richterlicher Anordnung gem. § 18 Abs. 3 SGBVIII
Hier wird der Umfang, die Dauer und der Ort des Umgangs vom Familiengericht genau festgelegt.
Eingeleitete Umgänge durch das Jugendamt gem. §18 Abs. 1 SGBVIII
Begleiteter Umgang kann auch durch das Jugendamt eingeleitet werden z.B:
- Loyalitätskonflikte des Kindes
- Konfliktpotential zwischen den Eltern
- Entfremdung eines Elternteils
- Verdacht auf häusliche und/oder psychische Gewalt
Ziele:
- Praktische Umsetzung des Umgangs- bzw. Besuchsrecht der Eltern/Sorgeberechtigten
- Anregungen geben, die einen harmonischen Umgang begünstigen
- Anregung und Anleitung der Eltern beim Umgang und in der Kommunikation mit dem Kind
- Stabilisierung der Eltern-Kind-Beziehung
- Langfristig die Eltern zur eigenständigen Umgangsgestaltung befähigen
Wie geht es weiter?
Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.