Fahrzeuge_Alte_RW.jpg Markus Scherrer

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  1. Kurse
  2. "Feuerwehrführerschein"

Erweiterung der Fahrerlaubnis bis 4,75 t bzw. 7,5 t

Ansprechpartner

Markus Scherrer

Ausbildungsbeauftragter der Bereitschaften

Mobil: 0172-4989563

Hga@drk-kv-germersheim.de

  • Einleitungstext

    Mit Einführung des einheitlichen Europäischen Führerscheins wurde das zulässige Gesamtgewicht eines Kraftfahrzeuges das von Einsatzkräften gefahren werden darf, auf 3,5 Tonnen begrenzt. Dies stellt gerade für die im Katastrophenschutz vorhandenen Fahrzeuge wie Notfall-Krankenwagen des Bundes eine Einschränkung im Einsatz der Hilfsorganisationen dar. In der siebten Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom Juni 2011 wurde deshalb beschlossen, dass die nach Landesrecht zuständige Behörde Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, die ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben, Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen und Anhängern auf öffentlichen Straßen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t erteilen kann.

  • Seminar-Inhalte

    1. Allgemeine Kenntnisse

    •  Abfahrtkontrolle
    • Kennenlernen der Gefahrenbereiche der „Toten Winkel“
    • Einschätzen des besonderen Raumbedarfs auf Grund der Fahrzeugabmessungen
    • Beschleunigung, Bremsen undKurvenverhalten(unter Berücksichtigung des jeweiligen Beladungszustands)
    • Ladungssicherung
    • Vertiefte Kenntnisse der §§ 35 (Sonderrechte) und 38 (Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht) der Straßenverkehrs-Ordnung

    2. Übungen zur Fahrzeugbeherrschung

    • Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
    • Rückwärtsfahren und Rangieren
    • Rückwärts einparken

    3. Anhängerbetrieb

    • Anhänger an-und abkuppeln
    • Kennenlernen der Funktion der elektrischen Einrichtung des Anhängers und der Bremsanlage
    • Kennenlernen der Sicherung des Anhängers gegen Wegrollen
    • Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts zum Be-und Entladen
  • Zielgruppe

    Alle Helfer der Gemeinschaften im Kreisverband Germersheim welche mindestens im Besitz des PKW Führerscheins sind.

  • Teilnahmevoraussetzungen
    • Abgeschlossene Helfergrundausbildung
    • Allgemeine Helferuntersuchung zum Nachweis einer gesundheitlichen Eignung
    • Führungszeugnis nach § 30 Abs. 1 Satz 1 des Bundeszentralregistergesetzes*
    • Mindestens 2 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B
    • Nachweis aus Verkehrszentralregister nicht mehr als drei Punkte*
    • Bescheinigung des Helfers, dass er bereits über 2 Jahre Fahrpraxis verfügt
    • Bescheinigung des Ortsvereins, dass der Helfer dort bereits Fahrzeuge bis 3,5 t gefahren ist und solche bis 4,75 bzw. 7,5 t zukünftig fahren soll.

    Alle Voraussetzungen müssen bei der Anmeldung zur der theoretischen Schulungen erfüllt sein.

    * gilt nur bei 7,5t Fahrberechtigung

  • Besonderheiten

    Für das Erstellen des Führungszeugnisses, des Nachweises aus dem Verkehrszentralregister und der Ausstellung der Fahrberechtigung können u.U. Kosten anfallen. Diese gehen zu Lasten des entsendenden Verbandes (im Regelfall zu Lasten des Ortsvereines)

  • Kosten

    Die Kosten werden dem entsendenden Ortsverein in Rechnung gestellt.

    • Theoretische Ausbildung je TN 20€
    • Praktische Ausbildung je Fahrstunde 20€
    • Praktische Prüfung je Fahrstunde 20€ 
  • Terminübersicht
    Keine Nachrichten verfügbar.
  • Reference

    DRK Mitglieder melden sich bitte über den drkserver zu den Veranstaltungen an.

    Sollte bei dir nichts angezeigt werden wenn du auf einen Veranstaltungslink klickst, dann kam es auf dem Dienstweg zu deiner Gliederungsstufe zu einer Unterbrechung. Bitte sprich deine Leitungs-/Führungskraft an oder kontaktiere unseren Ansprechpartner.