- Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, mit Unterstützung der im Haushalt lebenden Personen (im Rahmen seiner Fähigkeiten, zur Erhaltung der Mobilität, Förderung der Selbstständigkeit)
- Begleitung zum Arzt oder zum Einkauf
- Gespräche mit Kunden führen, Hilfe beim Ausfüllen von Formularen oder Weiterleitung an dementsprechende Stellen
- Hilfe beim Essen kochen im Rahmen der vorhandenen Zeit, in der die Mitarbeiterinnen vor Ort sind
- Gesellschaft leisten, zuhören, Abwechslung im Alltag
- Begleitdienste: Ausflüge, Friedhofsbesuche oder Behördengänge
Folgende Budgets können genutzt werden:
Entlastungsbetrag von monatlich 131,00 € oder nach Antragstellung und Kostenzusage der Pflegekasse die Verhinderungspflege in Höhe von bis zu 3.539€.
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