Grundflege
Als „Grundpflege“ werden pflegerische Basisleistungen bezeichnet. Hierzu zählen zum Beispiel die große und kleine Morgen- oder Abendtoilette, Betten und Lagern sowie Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. Bei der Grundpflege gibt es verschiedene Leistungskomplexe, die im Pflegeversicherungsgesetz genau definiert sind.
Behandlungspflege
Zur Behandlungspflege werden spezielle pflegerische Tätigkeiten zugeordnet. Diese erfolgen auf ärztliche Anordnung. Hierzu gehören Verbände, Injektionen, Stoma Behandlung, Medikamentengabe, Blutzuckerkontrolle, Portversorgung, Infusionsgabe und viele weitere.
Entlastungsleistung nach § 45b SGB XI
Bei vorhandenem Pflegegrad stehen Ihnen 125,- EUR im Monat als Entlastungsleistung zu. Diese können Sie für hauswirtschaftliche Leistungen oder Betreuung verwenden. Näheres finden Sie im Abschnitt Alltagsunterstützung.
Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege greift, wenn eine Pflegeperson (oft die eigenen Angehörigen) ihre Aufgaben zeitweise nicht wahrnehmen kann. Anlass dafür können Krankheit, Urlaub oder andere wichtige Gründe sein. Allen Kunden mit Pflegegrad stehen jährlich Leistungen bei Verhinderung ihrer Pflegeperson zu. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, diese auch stundenweise über das ganze Jahr verteilt in Anspruch zu nehmen.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Zur hauswirtschaftlichen Versorgung wird die Zubereitung von Mahlzeiten, Geschirr reinigen, hauswirtschaftliche Unterstützung gezählt.
Wir beraten Sie gerne zu den Themen
- Häusliche Kranken- und Altenpflege
- Hilfen nach Krankenhausentlassung
- Leistungen der Pflegeversicherung
- Hilfsmittelversorgung
- Hausnotruf
- Hilfen für pflegende Angehörige
- Verhinderungspflege
- Wohnen im Alter
Ansprechpartnerin:
Gülcan Doganay
g.doganay@drk-kv-germersheim.de
Pflegedienstleitung